Wasserschutz

Wasserschutz

Kooperation mit der Landwirtschaft

ist für den Zweckverband von enormer Wichtigkeit. Unser Wasserschutzgebiet, aus dem wir Ihr Trinkwasser fördern, umfasst derzeit 69 ha. Zum Schutz der ebenso begrenzten wie empfindlichen Trinkwasservorkommen müssen die Bewirtschafter von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes Nutzungsbeschränkungen beachten und gegebenenfalls Pflanzenschutz mit erhöhtem Kostenaufwand betreiben.
Um Benachteiligungen für Bewirtschafter solcher Grundstücke so weit wie möglich zu vermeiden, hat sich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den „Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen im Wasserschutzgebiet“ entschlossen.

 

Ziel dieser Vereinbarung

ist eine Grundwasser schonende Landbewirtschaftung im Wasserschutzgebiet. Im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen Wasserversorgung und Landwirtschaft haben sich die Partner auf eine enge Zusammenarbeit verständigt, um eine einvernehmliche Lösung der gegenseitigen Interessen anzustreben.

 

Der finanzielle Ausgleich

richtet sich nach dem Gehalt an Nitrat-Stickstoff zum Ende der Vegetationszeit in der Bodenschicht von 0 bis 90 cm. Durch eine Grundwasser schonende Landbewirtschaftung soll erreicht werden, dass dieser Wert möglichst gering ist. Anzustreben ist ein mittlerer Nitrat-Stickstoffgehalt von 45 kg Nmin / ha. 

 

Zur Ermittlung der Werte

für die Ausgleichsleistung werden in der Zeit von 15. November bis 31. Dezember vom Zweckverband Kugelberggruppe Bodenproben entnommen, um den Nitrat-Stickstoffgehalt zum Ende der Vegetationszeit zu messen. Innerhalb des Wasserschutzgebietes wird für vergleichbare Bodenarten daraufhin der Durchschnitt an Stickstoff (Nmin-Wert) je Hektar ermittelt. Liegt der gemessene Nmin-Wert des jeweiligen Grundstücks des Landwirtes unter oder über diesem Durchschnittswert, werden Zu- bzw. Abschläge zur Regelvergütung vorgenommen.

  • Für Grundstücke, die genau den Durchschnittswert erreicht haben, werden pro ha 153,39 € ausbezahlt.
  • Ist der Nitrat-Stickstoff Wert niedriger als der Durchschnittswert, so wird pro kg ein Betrag von 2,56 € mehr ausbezahlt, jedoch nur bis zu max. 230,08 € pro ha.
  • Ist der Nitrat-Stickstoff Wert höher als der Durchschnittswert, so wird pro kg ein Betrag von 5,11 € weniger ausbezahlt.